Durch die Paragraphen 8a/72a, SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) hat der Gesetzgebende die Sicherung des Kindeswohls als eine besondere und herausragende Aufgabe im SGB VIII verankert.
Das Gesetz gilt seit 01.10.2005.
Mit dieser Fortbildung wollen wir - die Mitglieder der Fachstelle Kinder und Jugendschutz im Caritasverband -, die Mitarbeiter*innen der verschiedenen Dienste der Kinder- und Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 35a, SGB VIII, KJHG und andere Mitarbeiter*innen, die mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im dienstlichen Kontakt stehen, unterstützen, die Zusammenarbeit mit den Eltern zum Wohl des Kindes zu planen und zu pflegen.
Termine 2026 | jeweils von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- 09.03.
- 28.09.
Die Schulung ist ein Angebot aus der Fachstelle Kinder- und Jugendschutz des Caritasverbandes Frankfurt e.V. und wird von den Berater*innen durchgeführt, die dort als "insoweit erfahrene Fachkräfte" (iseFs) tätig sind.
Im Anmeldeformular haben Sie unter dem Feld "Bemerkungen" die Möglichkeit der Terminauswahl!
Zielgruppe
Mitarbeiter*innen des Caritasverbandes Frankfurt e.V. und der korporativen Mitglieder, die mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im dienstlichen Kontakt stehen
Max. Teilnehmerzahl
25
Kosten
Die Teilnahme ist kostenfrei
Veranstaltungsnummer
2026_17