Mit der Einführung der Paragraphen 8a/8b/72a, SGB VIII (KJHG) hat der Gesetzgebende die Sicherung des Kindeswohls als eine besondere und herausragende Aufgabe im SGB VIII verankert. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gilt gesetzlich seit September 2005.
Der Caritasverband Frankfurt e. V. hat ein verbandsweit gültiges Kinderschutzkonzept (KSK) mit einheitlichen Verfahren und Standards zur Umsetzung des gesetzlichen Kinderschutzauftrages in seinen Einrichtungen und sozialen Diensten erstellt (siehe dazu "Kinderschutzkonzept des Caritasverbandes Frankfurt", aktualisierte Auflage September 2022).
Die Schulung beinhaltet:
- Einführung in die Gesetzesvorgaben gemäß §§ 8a/8b/72a, SGB VIII (KJHG)
- Verfahrensstandards des Caritasverbandes Frankfurt e.V.
- Definition und Erscheinungsformen von Kindeswohlgefährdung
- Kooperation mit den Personensorgeberechtigten
- Hilfeangebote und Schutzplanung
- Praktisches Üben
Termine 2026 | jeweils von 9:30 Uhr bis 17:00 Uhr
- 19.01.
- 19.03.
- 25.06.
- 07.08.
- 25.09.
- 23.11.
Die Schulung ist ein Angebot aus der Fachstelle Kinder- und Jugendschutz des Caritasverbandes Frankfurt e.V. und wird von den Berater*innen durchgeführt, die dort als "insoweit erfahrene Fachkräfte"
(iseFs) tätig sind.
Im Anmeldeformular haben Sie unter dem Feld "Bemerkungen" die Möglichkeit der Terminauswahl!
Zielgruppe
Mitarbeiter*innen des Caritasverbandes Frankfurt e.V., die mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im dienstlichen Kontakt stehen
Max. Teilnehmerzahl
25
Kosten
Die Teilnahme ist kostenfrei
Veranstaltungsnummer
2026_15