Familienurlaube stärken das Miteinander und das Wohlbefinden.
Für einige Familien sind gemeinsame Urlaube aus finanziellen Gründen nicht möglich. Doch eine gemeinsame Auszeit wirkt sich positiv auf den familiären Zusammenhalt und das Wohlbefinden aus. Um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, fördert das Land Niedersachsen Erholungsurlaube. Ab sofort können entsprechende Anträge bei der Caritas gestellt werden.
"Eine gemeinsame Auszeit bringt Erholung und neue Energie für den Alltag. Die Förderung ist eine wertvolle Unterstützung für Familien aus Niedersachsen, die sich sonst keinen Urlaub leisten können", erklärt Maria Schürmann vom Caritasverband für die Diözese Osnabrück.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Zuschussberechtigt sind Erholungsaufenthalte von niedersächsischen Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die Sozialleistungen erhalten, wie z.B. Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Eine Förderung ist darüber hinaus auch möglich, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
Was wird bezuschusst?
Bezuschusst werden Erholungsaufenthalte von mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen in familiengerechten Unterkünften innerhalb Deutschlands. Besonders attraktiv sind Aufenthalte in Familienferienstätten oder Jugendherbergen, da hier ein höherer Zuschuss gewährt wird. Familienferienstätten bieten zudem oft ein besonderes Programm für Kinder an.
Antragstellung bis zum 31.03.2026
Anträge auf finanzielle Zuwendungen für den Familienerholungsurlaub können bis zum 31.03.2026 bei den Caritas-Beratungsstellen in der Nähe des eigenen Wohnsitzes gestellt werden. Informationen und Antragsunterlagen stehen hier zum Download bereit.