Investitionen in die heranwachsende Generation legen den Grundstein für die Zukunft. Eine gute und bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung stärkt unsere Gesellschaft.
Der Auftrag von Kindertageseinrichtungen ist nach dem Achten Sozialgesetzbuch geregelt und damit im Rahmen der öffentlichen Fürsorge verortet. Kitas sollen eine ganzheitliche Bildung, Betreuung und Erziehung bieten, die auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingeht. Ziel ist es, Kinder in ihrer Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu begleiten.
Kinder und ihre Familien benötigen ein verlässliches Unterstützungssystem, welches sie in ihren Bedarfen wahr- und ernstnimmt. Nicht zu vergessen: Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte sind gleichzeitig Arbeitnehmer*innen, Selbstständige, Unternehmer*innen und damit Steuerzahlende.
Aufgrund dieser grundlegenden Bedeutung für unsere demokratische Gesellschaft, betrachten wir es als eine maßgebliche Verantwortung des Bundes, für eine strukturelle Qualität Sorge zu tragen, die es jedem Kind - unabhängig von der Postleitzahl - ermöglicht, eine gute Kita zu besuchen.
Wir fordern Sie als Koalitionsverhandelnde dazu auf,
- die Bedeutung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung anzuerkennen und in Ihrem Koalitionsvertrag den Willen zu verankern, den im Jahr 2014 begonnenen Prozess zwischen Bund und Ländern fortzuführen und die Qualität der Kindertagesbetreuung bundesweit weiterzuentwickeln.
- seitens des Bundes Mittel dauerhaft bereitzustellen, um die Qualität in den Kitas langfristig zu sichern und auszubauen - auch nach 2026.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass jedes Kind die bestmöglichen Startbedingungen erhält.