Zusätzliche freie Tage
Sie haben Anspruch auf drei zusätzliche freie Tage (Heiliger Abend, Silvester, AZV-Tag). Für Mitarbeitende in Berlin gibt es zusätzliche freie Tage, weil für sie auch die gesetzlichen Feiertage von Baden-Württemberg gelten.
Für besondere Anlässe ist freie Zeit wichtig. Bei uns bekommen Sie diese freie Zeit für Anlässe wie die eigene Hochzeit, die Geburt, Taufe, Erstkommunion oder Firmung der leiblichen Kinder aber auch beim Tod der eigenen Eltern, der Ehepartnerin, des Ehepartners oder eines leiblichen Kindes.