Muss ich mein Haus verkaufen, wenn ich Bürgergeld erhalte?
Ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung wird nicht als Vermögen berücksichtigt. Als angemessen gelten 130 Quadratmeter bei Eigentumswohnung und 140 Quadratmeter Wohnfläche bei Eigentumshäusern. Eine Begrenzung für die Grundstücksgröße gibt es nicht. In den ersten 12 Monaten gilt laut der Karenzzeit keine Begrenzung der Wohnfläche.