Mein Kind bezieht Schülerbafög und lebt mit mir in Bedarfsgemeinschaft, hat es Anspruch auf Bürgergeld?
Bafög-Bezieher:innen haben in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen aus dem SGB-II (Bürgergeld). Kann der Mietanteil des Kindes allerdings nicht von Bafög und Kindergeld (neben dem Lebensunterhalt) bestritten werden, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Miete nach SGB-II zu beantragen.
Etwas anderes gilt für Schüler:innen von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt. Wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen, können sie ergänzend SGB-II-Leistungen (Bürgergeld) erhalten.