Ich bin alleinerziehend. Kann ich für mein Kind einen Unterhaltsvorschuss bekommen?
Wenn der Elternteil, bei dem Ihr Kind nicht lebt, seinen Unterhaltszahlungen nicht nachkommt, haben Sie Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss. So legt es das Unterhaltsvorschussgesetz fest. Den Antrag stellen Sie beim Jugendamt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende oder hier vom Bundesfamilienministerium.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Unterhaltsvorschuss vorrangig vor Arbeitslosengeld II beantragt werden muss.
Ein Anspruch besteht nur dann, wenn der beantragende Elternteil alleine mit dem Kind lebt. Bei einer Wiederverheiratung oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft erlischt der Anspruch nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Wenn der beantragende Elternteil jedoch unverheiratet mit neuem Partner zusammenlebt, hat er weiterhin den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.