Zur Sicherheit der oftmals sensiblen Daten, die per betrieblicher Informationstechnologie (IT) verarbeitet werden, gibt es neue gesetzliche Vorschriften. Je nach ihrer Einstufung ab Ende 2016 kommen auf Einrichtungen und Dienste vertiefte Anforderungen zu.
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Durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung müssen kirchliche Einrichtungen ihre Verwaltungsabläufe datenschutzrechtlich prüfen und anpassen.
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