„Verhütung von Krankheit, Förderung und Wiederherstellung von Gesundheit, Linderung von Leiden, Unterstützung der Teilhabe am Leben und Begleitung im Sterben“ – so definiert der Deutsche Pflegerat den Auftrag der Pflege. Damit umschreibt er in modernen Worten ein sehr grundsätzliches zwischenmenschliches Tun, das in der deutschen Sprache
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