Wirtschaftsprüfer/Steuerberater bei der Solidaris Revisions-GmbH, Köln
Für die Umsatzsteuerbefreiung ihrer Betreuungsleistungen können sich Betreuungs- vereine unmittelbar auf EU-Gemeinschaftsrecht berufen. Hier ein Überblick über die entsprechenden Urteile und Kriterien für die Praxis. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Kerngeschäft der Betreuungsvereine ist umsatzsteuerfrei'