Wirtschaftsprüfer/Steuerberater bei der Solidaris Revisions-GmbH, Köln
Für die Umsatzsteuerbefreiung ihrer Betreuungsleistungen können sich Betreuungs- vereine unmittelbar auf EU-Gemeinschaftsrecht berufen. Hier ein Überblick über die entsprechenden Urteile und Kriterien für die Praxis. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Kerngeschäft der Betreuungsvereine ist umsatzsteuerfrei'
Nach einer Untersuchung von Wirtschaftsprüfern zeigt sich: Die Länder berücksichtigen Pflegeheime bei Abschreibung und Instandhaltung der Betriebsgebäude nur unzureichend. Viele Bundesländer überarbeiten derzeit ihre Regelungen. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Pflegeheime sind strukturell unterfinanziert'
Steuerbegünstigte Körperschaften müssen ihre Mittel zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Doch es gibt Ausnahmen von dieser Regel, beispielweise im Bereich der Rücklagen. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Eine offizielle Spardose'