Das Bundesarbeitsgerichts hat geurteilt, dass eine Live-in-Betreuungskraft in ihrer Bereitschaftszeit Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn hat, auch wenn sie von einem ausländischen Arbeitgeber nach Deutschland geschickt wurde. Die Politik muss nun Anreize für faire und legale Beschäftigungsverhältnisse schaffen.
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Damit das Bundesteilhabegesetz in der Praxis verwirklicht werden kann, gilt es beispielsweise Landesrahmenverträge, Bedarfsermittlungsinstrumente und Leistungsvereinbarungen zu erarbeiten. Wie weit die Verhandlungen dazu in den einzelnen Ländern sind, ist recht unterschiedlich.
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