Mit den Erträgen der Stiftung werden vornehmlich die gemeinnützige Arbeit der Stiftung Haus Hall und die von ihr betreuten Menschen mit Behinderungen unterstützt. Dabei kann die Förderung sowohl die Unterstützung Einzelner, als auch die Förderung von Projekten umfassen.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Förderung für Menschen mit Behinderungen im evangelischen Kirchenkreis Steinfurt oder im Kreis Borken und Coesfeld in Höhe von bis zu 30 Prozent der Erträge.
in Höhe von bis zu 30 % der Erträge.
Der Stiftungsfonds hat einen Beirat installiert. Dieser besteht aus Vertretern der Stiftung Haus Hall, dem Diözesancaritasverband Münster sowie Ehrenamtlichen. Der Beirat prüft in seiner jährlichen Sitzung Projektvorschläge.
Wenn Sie den Stiftungsfonds mit einer Spende unterstützen möchten, nutzen Sie bitte die folgende Bankverbindung bei der DKM Darlehnskasse Münster eG:
BIC: GENODEM1DKM
IBAN: DE47 4006 0265 0000 801 050
Stifter/in
Elke und Werner Fäth
Gründung
14. Dezember 2017
Stiftungszweck
Förderung der gemeinnützigen Arbeit von Haus Hall und die von ihr betreuten Menschen mit Behinderungen. Möglich ist auch die Förderung von Menschen mit Behinderungen im evangelischen Kirchenkreis Steinfurt sowie im Kreis Borken und Coesfeld mit bis zu 30 Prozent der Erträge.