Gleichzeitig fordern die Verbände Nachbesserungen beim Schutz vor häuslicher Gewalt, lehnen die geplante Widerspruchslösung zur gemeinsamen Sorge ab und sehen die vorgesehenen Änderungen im Adoptionsrecht kritisch. Positiv hervorgehoben werden insbesondere die Stärkung von Kinderrechten und die verbesserte Rechtsstellung von Pflegekindern.
DCV und SkF begrüßen die Modernisierung des Kindschaftsrechts, die stärkere Ausrichtung am Kindeswohl und die Berücksichtigung häuslicher Gewalt als zentrale Leitmotive kindschaftsrechtlicher Verfahren.
Positiv bewertet werden die ausdrückliche gesetzliche Verankerung und Konkretisierung des Kindeswohls sowie die Anerkennung von Kindern als eigenständig von Gewalt betroffene Personen, wenn sie Gewalt gegen Bezugspersonen miterleben.
Die Verbände fordern weitergehende Regelungen im Sorge- und Umgangsrecht. Gerichte sollen bereits bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt verpflichtet sein, diese zu prüfen. Außerdem sollen psychische, digitale und wirtschaftliche Gewalt stärker berücksichtigt werden.
Die geplante Widerspruchslösung für die gemeinsame Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern wird abgelehnt. Sie könne insbesondere in Gewaltkonstellationen Schutzinteressen von Kindern und betroffenen Elternteilen beeinträchtigen.
Begrüßt werden die Neuordnung des Pflegekindschaftsrechts, die stärkere Berücksichtigung von Bindungen und Kontinuität im Leben von Pflegekindern sowie die Verbesserung ihrer Rechtsstellung.
Die vorgesehenen Rechte leiblicher, nicht rechtlicher Eltern könnten das bewährte System der Volladoption und die Stellung der Adoptivfamilie grundlegend verändern. Stattdessen sollten freiwillige Kontaktvereinbarungen und die Begleitung durch Adoptionsvermittlungsstellen gestärkt werden.
Die Verbände weisen darauf hin, dass zusätzliche Beratungs- und Begleitaufgaben nur mit einer dauerhaft gesicherten Finanzierung der Adoptionsdienste zu bewältigen sind.