Ein Gläubiger wird immer dann versuchen Ihr Einkommen wie z. B. Lohn, Gehalt, Rente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld zu pfänden, wenn er vermutet, dass Ihr Einkommen über der Pfändungsfreigrenze liegt.
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Der Gläubiger muss einen vollstreckbaren Titel über die Forderung besitzen. Titel sind z. B. Vollstreckungsbescheide, Gerichtsurteile, Beschlüsse und notarielle Urkunden. Aus offenen Rechnungen oder Mahnungen kann keine Pfändung erfolgen.
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Ist der Gläubiger eine Behörde, wie z. B. Finanzamt, Arbeitsamt, GEZ oder gesetzliche Krankenkasse, ist die Forderung bereits durch den Bescheid wie z. B. Gebühren-, Steuer- oder Rückforderungsbescheid tituliert.