Glossar: Glossar „Stiftungen”
Rechtsfähigkeit
Wer als Person oder Organisation die Rechtsfähigkeit besitzt, ist Träger von Rechten und Pflichten. Zum Beispiel als Eigentümer oder Mieter einer Sache, als Schuldner oder Gläubiger einer Verbindlichkeit und in vielen gesetzlich geregelten Vertragsbeziehungen mehr.
Rechtsfähige Organisationen können unter ihrem Namen als Rechtssubjekte auftreten, also eigenständig am Rechtsverkehr teilnehmen, klagen und verklagt werden.