Pflegekassen
Die Pflegekassen sind den Krankenkassen und der Bundesknappschaft angegliedert. Sie verwalten die Gelder der Pflegeversicherung. Anträge auf Leistungen aus der Pflegeversicherung müssen bei der Pflegekasse gestellt werden. Sie bezahlen die Sach- oder Geldleistungen, die einem Pflegebedürftigen je nach Zuordnung zu einem der fünf Pflegegrade zustehen.
Pflegekassen sind verpflichtet, ihre Versicherten über die ihnen zustehenden Leistungen zu informieren und zu beraten. Sie führen Schulungen durch, sind präventiv tätig und haben die Aufgabe mitzuwirken, dass eine flächendeckende Versorgungsstruktur hinsichtlich der Pflege erreicht und erhalten wird. Aufgabe der Pflegekasse ist es auch, Verträge mit den Erbringern von Pflegeleistungen zu schließen.