Glossar: Haft
Hafturlaub
Hafturlaub kann im Umfang von bis zu 21 Tagen im Jahr gewährt werden. Zusätzlich kann der/die Gefangene zur Vorbereitung seiner/ihrer Entlassung Sonderurlaub im Umfang von bis zu einer Woche erhalten.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dem/der Gefangenen aus wichtigem Anlass (wie schwerwiegende Erkrankung oder Tod eines Angehörigen) Ausgang zu gewähren oder ihn/sie bis zu sieben Tagen zu beurlauben.
Lebenslänglich Verurteilte bekommen erst nach zehn Jahren Haft zum ersten Mal Urlaub.