Glossar: Haft
Führungsaufsicht
Wer vom Gericht eine Führungsaufsicht bekommt, untersteht einer Aufsichtsstelle. Er/ sie muss Auflagen erfüllen und zeigen, dass er/sie nicht erneut straffällig wird.
Bewährungshelfer(innen) unterstützen die Verurteilten und überwachen die Einhaltung der Auflagen. Die können sein: Vorsprechen bei der Bewährungshelferin zu festgelegten Zeiten, verschärfte Meldepflicht bei der Polizei, Verpflichtung zur Psycho- oder Drogentherapie.