Glossar: Glossar „Stiftungen”
Erbschaft
Bei einer Erbschaft erhalten die Erb(inn)en durch Testament oder aufgrund gesetzlicher Regelungen das gesamte Vermögen (wie auch sämtliche Verbindlichkeiten) des Erblassers/der Erblasserin nach dessen/deren Tod (Gesamtrechtsnachfolge).
Im Unterschied zum Vermächtnis enthält die Erbschaft alle Rechtsverhältnisse des Erblassers: Dazu gehören Rechte wie Mieteinnahmen für ein Gebäude ebenso wie Schulden oder sonstige vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen wie beispielsweise Steuernachzahlungen.