Glossar: Sozialrecht
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist ein Teil des gesetzlichen Sozialversicherungssystems und greift, wenn jemand arbeitslos wird. Er/sie erhält dann Arbeitslosengeld I, wenn er/sie über einen Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.