Positiv zu bewerten ist die Einführung einer pflegefachlichen Begleitung, die insbesondere auch die pflegenden Angehörigen als das Rückgrat der häuslichen Pflege stärken wird. Zu begrüßen ist auch die Neujustierung der Leistungen nach Leistungsbudgets: Eingeführt werden ein Sachleistungs-, Entlastungs-, Sozialraum- und Überbrückungsbudget. Probleme für die Tagespflege sieht der DCV darin, dass das Sozialraumbudget nicht mehr für diese Leistung eingesetzt werden kann, der Betrag jedoch häufig dringend z.B. für Fahrtkosten benötigt wird. Als schwierig erachtet wird auch der Wegfall jeglicher monetärer Leistung für den PG 1; gerade Demenzkranke müssen sich Unterstützung einkaufen können. Erhebliche Nachbesserungsbedarfe sieht die Caritas bei der Aussetzung der Tarifbindung für vier Jahre.
Stellungnahme
Berlin
Stellungnahme zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
Erschienen am:
15.06.2026
Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
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+49 30 284447-42
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