Berlin, 17. Dezember 2025. Der deutsche Caritasverband begrüßt, dass das Bundeskabinett heute eine Rentenkommission einsetzt, die bis zum Sommer 2026 zentrale Weichenstellungen für eine generationengerechte Rentenpolitik erarbeiten soll. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine der tragenden Institutionen des Sozialstaats; sie lebt vom Vertrauen der Menschen in ihre Funktionalität, Fairness und Anpassungsfähigkeit. Der Deutsche Caritasverband betont: "Verwaltungsmodernisierungsehrgeiz, präzise juristische Expertise und lebensweltliche Klugheit sind die wesentlichen Anforderungen an eine Kommission.
"Die aktuellen Herausforderungen für die Rentenversicherung sind groß - in einer Zeit, in der sich das Verhältnis zwischen einer zahlenmäßig großen Generation der Babyboomer und den Beitragszahler_Generationen dramatisch verschiebt und in der gleichzeitig alte Normalitäten des Arbeitsmarktes endgültig kippen," so Eva Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.
Die Aufgaben der Kommission seien umfangreich. Vorrangig gelte es, die Zahlungsbereitschaft der aktiven Beitragszahler-Generation für die gesetzliche Rente zu erhalten. Denn im umlagefinanzierten System brauche es die heutigen Beiträge, um die gestern durch Beiträge erworbenen Ansprüche zu erfüllen. "Wir wissen, wie viele Menschen ihr Leben lang Beiträge von kleinen Einkommen geleistet haben. Ihr Vertrauen in das System würde grob verletzt, wenn sie am Ende ihres Lebens trotz langer Beitragszahlung keine höheren Rentenleistungen erhielten als die jedermann zustehende Grundsicherung," so der Deutsche Caritasverband. Zugleich sei bekannt, dass eine Debatte um eine undifferenzierte Anhebung des Renteneintrittsalters jene Angst mache, deren Lebenserwartung statistisch kaum über die Regelaltersgrenze hinausreiche.
Mit Frank-Jürgen Weise ist ein erfahrener Reformer und Modernisierer der Sozialverwaltungen an die Spitze der Kommission berufen worden, mit Constanze Janda eine Sozialrechtsexpertin, die weiß, dass eine Erwerbsminderungsrente und eine Rente für Schwerbehinderte unterschiedliche Regelungen für ähnliche Sachverhalte darstellen. "Als Team sind Weise und Janda unschlagbar. Ein Mann und eine Frau. Ein Rentner und eine junge Professorin. Ein Experte für Verwaltungsreformen und eine Kennerin des Sozialrechts - ein Dreamteam, dass die Geschicke der Kommission glücklich lenken kann", so Welskop-Deffaa. Der Deutsche Caritasverband begrüßt es, dass mit Georg Cremer der langjährige Generalsekretär des DCV zu den 13 Experten der Rentenkommission gehört. "Eine gute Arbeitsmarktexpertise und ein Wissen um die Lebenswirklichkeiten der vielen Menschen, die sich an die Beratungsstellen der Caritas wenden, weil Lebensplan und Lebensrealität nicht zusammenpassen, helfen der Arbeit der Kommission," so Welskop-Deffaa. "Wir freuen uns, wenn die Kommission Anhörungs- und Beteiligungsformate gestaltet, bei denen wir als Wohlfahrtsverbände Hinweise auf Handlungsbedarfe geben können."
Entscheidend werde sein, die Veränderungen des Erwerbslebens, die Alterssicherungsrisiken implizieren, von Anfang an in der Debatte zu priorisieren. Die Hinterbliebenenrente, die wiederholt halbherzig reformiert wurde, müsse auf das permanente Rentenanwartschaftssplitting umgestellt werden, um gemeinsame Entscheidungen von Paaren zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht länger mit unterschiedlichen Altersarmutsrisiken zu verknüpfen. Der Caritasverband weist ebenso darauf hin, dass Lücken in hybriden Erwerbsverläufen seit Jahren unabgesichert blieben: Ohne eine kluge Einbeziehung von Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit könnten Sicherungsrisiken nicht abgewendet werden.