Wesentlicher Inhalt ist die Einrichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention, die "zielgerichtete und evidenzbasierte Maßnahmen zu Suizidprävention" konzipieren und umsetzen soll.
Der Referentenentwurf bleibt jedoch leider hinter den vom Bundestag geforderten Maßnahmen, den Empfehlungen der Nationalen Suizidpräventionsstrategie und den fachlichen Empfehlungen für eine Verbesserung der Suizidprävention in Deutschland zurück.
Zweifel bestehen insbesondere, ob die im Entwurf kalkulierten 1,4 Mio. € jährlich ausreichen, um die Aufgaben, die das Gesetz regeln soll, zu finanzieren.
Der Referentenentwurf enthält zudem keine Vorschläge für eine dauerhafte Finanzierung der komplementären niedrigschwelligen suizidpräventiven Krisenhilfen, die seit Jahrzehnten versuchen, für suizidale Menschen da zu sein und sie z.T. auch langfristig begleiten wie z.B. [U25]. Diese Krisenhilfen werden bisher lediglich im Rahmen von Projekten gefördert.
Obwohl das Gesetz vor dem Hintergrund der Legalisierung der Suizidassistenz in Deutschland eine Verbesserung der Suizidprävention zum Ziel hat, greift der Referentenentwurf Fragen der Prävention assistierter Suizide nicht auf. Aus unserer Sicht sind ein Werbeverbot für assistierte Suizide, aber auch Regelungen für den Zugang von Sterbehilfeorganisationen zu bestimmten Orten, wie beispielsweise Einrichtungen der Psychiatrie, des Justizvollzugs, der Kinder- und Jugendhilfe, der Langzeitpflege und zu Krankenhäusern wirksame Maßnahmen der Methodenrestriktion.
Wir bedauern ferner, dass der Gesetzentwurf keine Regelungen zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung enthält.