Diese bilden eine Grundlage für notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Suizidprävention, die in den geplanten Gesetzesentwurf zur Suizidprävention einfließen sollten. Die Empfehlungen wurden unter Einbezug zentraler Akteure der Suizidprävention, der Palliativversorgung und Hospizarbeit erarbeitet und konsentiert, darunter TelefonSeelsorge Deutschland e. V., Malteser, Deutscher Hospiz- und Palliativverband, Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention, Nationales Suizidpräventionsprogramm, Deutsche Akademie für Suizidprävention, Deutscher Caritasverband, Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin und Werner-Felber-Institut e. V.
Zentrale Inhalte der Empfehlungen:
Bundesweite Rufnummer als zentrale Anlaufstelle
Im Mittelpunkt steht die Einrichtung einer bundesweit koordinierten und einheitlichen Rufnummer zur Suizidprävention, gesetzlich verankert und dauerhaft finanziert. Sie soll Menschen mit Suizidgedanken, An- und Zugehörige, Hinterbliebene nach Suizid sowie beruflich oder ehrenamtlich mit Suizidalität konfrontierte Personen erreichen.
Niedrigschwellige Angebote dauerhaft sichern
Die Organisationen empfehlen, niedrigschwellige Angebote dauerhaft zu sichern und auszubauen. Dazu gehören regionale Beratungsstellen, Vor-Ort-Angebote, Mail-, Chat- und Telefonangebote sowie Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
Gerade diese Angebote erreichen Menschen, die Vorbehalte gegenüber psychiatrischen oder psychotherapeutischen Hilfen haben, keine langen Wartezeiten überbrücken können oder zunächst anonyme Orientierung benötigen. Bewährte Angebote dürfen deshalb nicht dauerhaft von befristeter Projektförderung abhängen.
Versorgung besser vernetzen
Eine weitere Empfehlung betrifft die bessere Verzahnung der medizinisch-somatischen, psychiatrisch-psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung. Dazu gehören verlässliche Übergänge nach stationärer Behandlung, Krisendienste, aufsuchende Hilfen, Fort- und Weiterbildung für Gesundheits- und Sozialberufe sowie regionale Datenbanken zu vorhandenen Hilfs- und Versorgungsangeboten. Eine frühzeitige Unterstützung verringert Leid und vermeidet zugleich aufwändige Kriseninterventionen und stationäre Behandlungen.
Datenbasis für Vermittlungen, Planung und Evaluation schaffen
Das Bündnis empfiehlt außerdem eine bessere Datenbasis für Suizidprävention, Forschung und Evaluation. Dafür sollen eine bundesweite Datenbank suizidpräventiver Hilfen sowie eine Forschungsdatenbank aufgebaut werden. Nur mit belastbaren Daten lassen sich gezielt Hilfsangebote finden, Versorgungslücken erkennen, wirksame Maßnahmen überprüfen und politische Entscheidungen fachlich fundiert treffen.
Hospiz- und Palliativversorgung einbeziehen
Auch Hospiz- und Palliativversorgung sollen als Teil der Suizidprävention gestärkt werden. Schwerkranke und sterbende Menschen sowie ihre An- und Zugehörigen benötigen verlässliche medizinische, pflegerische und psychosoziale Unterstützung. Gute Palliativversorgung kann dazu beitragen, Ängste vor Leiden, Autonomieverlust oder unzureichender Versorgung ernst zu nehmen und Alternativen besprechbar zu machen.
Hinterbliebene und Angehörige unterstützen
Hinterbliebene nach Suizid sowie An- und Zugehörige suizidaler Menschen sollen systematisch unterstützt werden. Das Bündnis empfiehlt niedrigschwellige, flächendeckende und regelfinanzierte Angebote, einschließlich psychosozialer Begleitung ohne vorausgesetzte psychiatrische Diagnose.
Fachstelle des Bundes
Die Einrichtung einer Fachstelle Suizidprävention des Bundes wird empfohlen. Diese soll Wissen bündeln, Qualität sichern, Umsetzung koordinieren und die zivilgesellschaftlichen Strukturen der Suizidprävention einbeziehen "Deutschland verfügt über erhebliche fachliche Expertise und viele engagierte Angebote. Was fehlt, ist eine verbindliche Struktur, die diese Angebote absichert, verbindet und bundesweit zugänglich macht. Bund und Länder sind jetzt gefordert, die Empfehlungen in konkrete gesetzliche und strukturelle Maßnahmen zu überführen".