Die Kinder- und Jugendhilfe, wie sie in den vergangenen Jahren gemeinsam mit jungen Menschen, Eltern, Fachverbänden und Wissenschaft weiterentwickelt wurde, steht zur Disposition. Ein internes Arbeitsdokument einer Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt, das unter Beteiligung mehrerer Bundesländer und der kommunalen Spitzenverbände entstanden ist, lässt tief blicken in die aktuelle deutsche Spardoktrin. Bodenlos ist nicht nur das undemokratische Verfahren dieser Schatten-AG, sondern auch der Inhalt der "Kürzungsvorschläge". Dies sind aber keine Kürzungen, wie es etwas euphemistisch betitelt werden, sondern ein fundamentaler Angriff auf die Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe mit ihren Hilfen und Leistungen für junge Menschen und Familien.
Die "Vorschläge" entbehren jeglicher Fachlichkeit, empirischen Wissens und Achtung grundlegender Rechte, sie folgen allein finanziellen Erwägungen und kommunalem Sparzwang. Betroffen wären insbesondere junge Menschen, die ohnehin mit Teilhabebarrieren konfrontiert sind: Care Leaver:innen und junge Volljährige in der Kinder- und Jugendhilfe, junge Menschen mit Behinderungen, unbegleitete geflüchtete junge Menschen sowie Eltern, deren Kinder stationär untergebracht sind.
Vorgeschlagen werden - laut Paritätischer - unter anderem:
- individuelle Hilfen sollen verstärkt durch pauschale Infrastrukturangebote ersetzt werden, obwohl diese vielerorts nicht ausreichend ausgebaut sind, bspw. soll die individuelle Schulbegleitung für junge Menschen mit Behinderung abgeschafft werden,
- die Streichung des Rechts auf Hilfen über das 18. Lebensjahr hinaus für junge Volljährige im SGB VIII
- die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ab 16 Jahren in Gemeinschaftsunterkünften mit abgesenkten Standards und reduzierten Unterstützungsleistungen,
- die Ablehnung grundlegender Reformvorhaben wie die Einführung einer inklusiven Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen von einzelnen Ländern und kommunalen Spitzenverbänden,
- Einschränkungen von Teilhabeleistungen für junge Menschen mit Behinderungen, etwa durch Leistungspooling oder Begrenzungen beim Wunsch- und Wahlrecht (dies steht aus fachlicher Sicht im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention),
- Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss sowie ein Stopp des Kindergeldes bei stationärer Unterbringung (mit sämtlichen Nachteilen für Familien, die weiterhin Verantwortung für ihre Kinder tragen oder deren Kinder aufgrund einer Behinderung stationär untergebracht sind).
- Gleichzeitig wird das Subsidiaritätsprinzip infrage gestellt: Öffentliche Träger sollen Leistungen vermehrt selbst erbringen können, was zulasten freier Träger sowie fachlicher Qualität gehen könnte.
Der Abbau von Grundrechten durch eine kleine, informelle Arbeitsgruppe beschädigt die Demokratie und das Vertrauen in die Kinder- und Jugendhilfe. Eine ernsthafte, demokratische Debatte zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, die sich an den Rechten junger Menschen und ihrer Familien orientiert, kann nur mit Transparenz und unter Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Fachpraxis geführt werden.
Die zur Diskussion gestellten Eingriffe in Rechtsansprüche junger Menschen - meist in besonders vulnerablen und prekären Lebenslagen - markieren eine fundamentale Kehrtwende. Sie drohen, die Einheit der Kinder- und Jugendhilfe aufzulösen und Menschen in ihrer Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu diskriminieren.
Wir weisen dieses undemokratische Vorgehen und diesen Angriff auf die Rechte von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien mit aller Deutlichkeit zurück. Wir fordern die Bundesregierung auf, zu demokratischen Verfahren zurückzukehren und die im SGB VIII festgeschriebenen beteiligungsorientierten Strukturen und Verfahren einzuhalten.