Die Bundesfachverbände für Erziehungshilfen begrüßen die Zielsetzung des Referentenentwurfs zur Strukturreform des SGB VIII, die Kinder- und Jugendhilfe stärker inklusiv, präventiv und sozialräumlich auszurichten. Gleichzeitig sehen sie in der konkreten Ausgestaltung erhebliche fachliche und rechtliche Klärungsbedarfe.
Im Zentrum der Kritik steht eine grundlegende Verschiebung der Systemlogik: Statt der individuellen Bedarfsermittlung als Ausgangspunkt droht eine stärkere Orientierung an vorhandenen Angebotsstrukturen. Damit besteht die Gefahr, dass sich der Zugang zu Hilfen zunehmend an bestehenden Angeboten ausrichtet - und nicht mehr konsequent am Bedarf junger Menschen.
Besonders kritisch bewerten die Verbände die vorgesehene Vorrangstellung infrastruktureller Leistungen sowie die damit verbundene mögliche Einschränkung der Hilfe- und Leistungsplanung. Diese ist jedoch ein zentrales Instrument zur Sicherstellung passgenauer Hilfen und zur Beteiligung der Betroffenen.
Auch die geplanten Regelungen zur Jugendsozialarbeit, zur Eingliederungshilfe sowie zur Bildungsassistenz werfen fachliche Fragen auf. Es besteht das Risiko, dass komplexe individuelle Bedarfslagen nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden. Zudem bleiben zentrale Aspekte wie Qualitätsstandards, Finanzierung und rechtliche Klarheit unzureichend geregelt.
Die Bundesfachverbände betonen daher: Infrastrukturelle Angebote können individuelle Hilfen sinnvoll ergänzen, dürfen diese jedoch nicht ersetzen. Der individuelle Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Leistungen muss uneingeschränkt erhalten bleiben.
Forderungen im Überblick
- Sicherung der individuellen Bedarfsermittlung als Ausgangspunkt jeder Hilfe
- Erhalt und Stärkung der Hilfe- und Leistungsplanung
- Keine Vorrangstellung infrastruktureller Angebote gegenüber individuellen Hilfen
- Klare gesetzliche Definitionen und bundeseinheitliche Mindeststandards
- Verlässliche Regelungen zu Finanzierung und Vertragsrecht
Fazit
Die Reform entscheidet darüber, ob die Kinder- und Jugendhilfe ein bedarfsorientiertes Unterstützungssystem bleibt oder sich zu einem angebotsgesteuerten System entwickelt. Aus Sicht der Fachverbände ist klar: Individuelle Bedarfe müssen weiterhin im Mittelpunkt stehen.