Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) hat der Bund 2021 die stufenweise Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 beschlossen. Damit wurde ein bedeutendes bildungs- und familienpolitisches Versprechen abgegeben: mehr Bildungsgerechtigkeit für Kinder und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern. Aus Sicht der Fachverbände eröffnet der Rechtsanspruch große Chancen - vorausgesetzt, der
quantitative Ausbau geht mit verbindlicher Qualität einher.
Aktuell zeigt sich jedoch eine Diskrepanz zwischen politischem Anspruch und praktischer Umsetzung. Während Bund und Länder hohe Erwartungen geweckt haben, wird die konkrete Ausgestaltung weitgehend auf die kommunale Ebene delegiert, ohne dass eine ausreichende und dauerhaft gesicherte finanzielle Hinterlegung gewährleistet ist. Dies gefährdet die Einlösung des ursprünglichen bildungspolitischen Versprechens. Ohne klare bundesweit-vergleichbare Qualitätsstandards und verlässliche Finanzierungsstrukturen droht die flächendeckende Ganztagsförderung hinter ihren
Möglichkeiten zurückzubleiben.
Für die Verbände ist entscheidend: Ganztagförderung ist mehr als Beaufsichtigung. Kinder benötigen für eine gute Entwicklung qualitativ hochwertige Bildungs-, Förder- und Erfahrungsräume. Die pädagogische Qualität der Ganztagsförderung braucht die ebenso starke Priorisierung wie die Umsetzung des familienpolitischen Versprechens der Vereinbarkeit mit der Erwerbstätigkeit.
Deshalb fordern die Fachverbände, bundesweit verbindliche Qualitätsstandards mit entsprechender finanzieller Absicherung. Mit ihren gewachsenen Strukturen und langjährigen Erfahrungen in der Umsetzung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote leisten bestehende Horteinrichtungen vor allem in den östlichen Bundesländern bereits heute einen wesentlichen Beitrag zur Ganztagsförderung im Grundschulalter. Diese aus der Praxis gewonnenen Erfahrungen können als Orientierung bei der Implementierung von Ganztagsförderangeboten herangezogen werden.
Zu den allgemein-gültigen Qualitätsstandards gehören aus Sicht der Verbände
insbesondere:
- Festlegung und Erfüllung klarer personeller Mindeststandards und
Fachkraftquoten, - bedarfsgerechte inklusive Ganztagsförderangebote, so dass alle Kinder
unabhängig von Behinderungen partizipieren können, - Etablierung von Beteiligungsstrukturen auf allen Ebenen (Schüler*innen und
Personal),
• Schaffung einer kindgerechten Umgebung für einen ganztägigen Aufenthalt
(Raum- und Ausstattungsstandards), - vergleichbare Standards für die Betriebserlaubnispflicht nach SGB VIII
(Kinderschutz, Fachkräftegebot) müssen auch auf schulische Ganztagsangebote
angewendet werden sowie - Verlässlichkeit der Kooperationsstrukturen zwischen Schule und Kinder- und
Jugendhilfe.
Ein Ganztag, der primär quantitativ unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten ausgebaut wird, greift zu kurz und wird dem qualitativen Bildungs- und Entwicklungsauftrag nicht gerecht.
Fazit
Mehr Bildungsgerechtigkeit für Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und
Beruf sind zentrale bildungs- und familienpolitische Ziele. Der Rechtsanspruch auf
Ganztagsförderung im Grundschulalter kann hierzu einen entscheidenden Beitrag
leisten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Anspruch verlässlich umgesetzt und
qualitativ hochwertig ausgestaltet wird. Dafür braucht es klare und verbindliche
Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen, bundesweit abgesicherte
Qualitätsstandards sowie eine dauerhaft gesicherte und auskömmliche Finanzierung.