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Caritas in NRW Hartz IV

Arm trotz Arbeit

[Apr. 2014] - Erwerbsarmut ist ein Tatbestand, bei dem eine Person trotz Erwerbstätigkeit nicht von Armut verschont ist. Die von Erwerbsarmut betroffenen Personen werden auch als Working poor (arbeitende Arme/arm trotz Arbeit) bezeichnet. In Deutschland werden mit „Working poor" häufig sogenannte Hartz-IV-Aufstocker gemeint.

Eine Frau und ein Mann sitzen in einem Wartebereich der Agentur für ArbeitChristoph Meinschäfer

Wie wird Armut definiert?

Die Experten unterscheiden zwischen relativer und absoluter Armut. Absolut arm ist eine Person, der weniger als 1,25 Dollar am Tag zur Verfügung stehen, eine Situation, die selten in Industriestaaten, dafür häufiger in Schwellen- und Entwicklungsländern auftritt. Relative Armut setzt die Situation eines Menschen in Relation zu seinem sozialen Umfeld, was ja auch Sinn macht, denn dort lebt er. In der EU gilt inzwischen die Definition, wonach armutsgefährdet ist, wer über weniger als 60% des mittleren Einkommens verfügt. Für Alleinstehende in Deutschland liegt dieser Wert derzeit bei 980 Euro im Monat oder 11757 Euro pro Jahr. Für 2013 ermittelten die Statistiker: Als arm gilt eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren, der ein Einkommen von weniger als 2058 Euro im Monat oder 24690 Euro im Jahr inklusive staatlicher Sozialleistungen zur Verfügung steht.

Was ist der Unterschied zwischen "armutsgefährdet" und "arm"?

Die EU-Statistiker definieren Personen, die im Mittel vom Durchschnittshaushaltseinkommen pro Person (für Fachleute: vom Median des Netto-Äquivalenzeinkommens, die Red.) weniger als

  • 70 % zur Verfügung haben, als armutsgefährdet in sozialen Risikosituationen ("prekärer Wohlstand"),
  • 60 % zur Verfügung haben, als armutsgefährdet,
  • 50 % zur Verfügung haben, als relativ einkommensarm,
  • 40 % zur Verfügung haben, als arm.

Wie hoch liegt - rechtlich gesehen - der Mindestbedarf?

Zu unterscheiden sind der sozialhilferechtliche Mindestbedarf und das steuerfrei zu stellende Existenzminimum. Die Sozialhilfe bildet mit ihren Leistungen das unterste soziale Netz in Deutschland. Der Regelbedarf ist der für die Gewährleistung des Existenzminimums notwendige Lebensunterhalt, insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. (Die Höhe der Regelsätze werden regelmäßig aktualisiert im Recht-Infodienst veröffentlicht, zuletzt in der Ausgabe 1/2014 des Recht-Infodienstes der Caritas in NRW). Alleinstehende erhalten beispielsweise 391 Euro monatlich zzgl. der Kosten der Unterkunft und für die Heizung, individuelle Mehrbedarfe und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe von Schülern.

Eine Fensterputzerin hängt an einem Kletterseil vor einer Glasfassade und reingt mit einem Lappen ein Fensterpixelio/Dieter Schütz

Das steuerfrei zu stellende Existenzminimum ist Gegenstand des Existenzminimumsberichtes der Bundesregierung, zuletzt im November 2012 für das Jahr 2014 vom Bundeskabinett vorgelegt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss dem Steuerpflichtigen nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld von seinem Erworbenen zumindest so viel verbleiben, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts und desjenigen seiner Familie bedarf (Existenzminimum). Das sogenannte sächliche Existenzminimum setzt sich zusammen aus dem Regelsatz, Kosten der Unterkunft und Heizkosten, es liegt 2014 bei 8352 Euro für Alleinstehendebzw. 14016 Euro für Ehepaare.

Was ist ein Niedriglohn?

Der Begriff Niedriglohn wird definiert als ein Arbeitsentgelt eines Vollzeitbeschäftigten, das sich knapp oberhalb oder unter der Armutsgrenze befindet. Durch den niedrigen Lohn ist dem Arbeitnehmer trotz Vollerwerbstätigkeit eine angemessene Existenzsicherung nicht gewährleistet. "Niedrig" ist ein Bruttolohn, wenn er selbst aus Vollzeitbeschäftigung nicht ausreicht, um die Existenz des Arbeitnehmers zu sichern. Der Niedriglohn liegt somit am Rande der Armutsgrenze bzw. am Rande oder nur knapp über dem Sozialhilfeniveau in Deutschland.

Gemäß unterschiedlichen empirischen Studien sind folgende Personengruppen einem überdurchschnittlich hohen Niedriglohnrisiko ausgesetzt:

  • Frauen (geschlechtsspezifisch)
  • Jüngere (altersspezifisch)
  • Geringqualifizierte
  • Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung ("Ungelernte")
  • Arbeitnehmer bei Zeitarbeitsfirmen
  • Teilzeitbeschäftigte

Das höchste Risiko, nur mit einem Niedriglohn unter 9,30 Euro je Stunde vergütet zu werden, haben nach Erhebungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen mit 46,6% Beschäftigte ohne Berufsabschluss (38,8% der Männer, 53,4% der Frauen). Abhängig Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung sind zu 24,3 % betroffen (17,2 % der Männer und 31,6 % der Frauen). Bei den beschäftigten Akademikern unterschreiten 8,6 % die genannte Niedriglohnschwelle.

Niedriglöhne konzentrieren sich besonders auf:

  • Kleinbetriebe
  • bestimmte Wirtschaftszweige wie Handel und Dienstleistungsbereich

ALG-II-Aufstocker

Fast ein Drittel aller erwerbsfähigen ALG-II-Empfänger ist erwerbstätig, das waren im Jahr 2012 1,33 Millionen Menschen. Ihr Anteil steigt seit Jahren kontinuierlich an, während die Zahl der ALG-II-Empfänger insgesamt (leicht) rückläufig ist. Darin zeigt sich ein deutlicher Bedeutungszuwachs der Gruppe der "Aufstocker". Es handelt sich bei den Aufstockern um

  • Leistungsempfänger, die arbeitslos gemeldet sind und ihr Arbeitslosengeld II durch die Aufnahme eines Minijobs aufstocken;
  • Nicht arbeitslose Hilfeempfänger (z. B. Alleinerziehende mit kleinen Kindern, denen eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet wird), die ebenfalls ihre ALG-II-Leistungen durch das Einkommen aus einem Minijob aufstocken;
  • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, bei denen das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft, in der sie leben, noch unter dem Hartz-IV-Niveau liegt;
  • Selbstständige, bei denen das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft, in der sie leben, ebenso unter dem Hartz-IV-Niveau liegt.

Eine Grafik, in der die durchschnittlichen Nettoeinkommen und Armutsquoten, aus verschiedenen Branchen verglichen werden. Das Gastgewerbe hat mit Abstand die höchste Quote (35,8 %).Nettoeinkommen und Armutsquoten nach Branchen, 2012Quelle: Verteilungsbericht 2013, WSI-Report 10, November 2013

Detailanalysen des IAQ zeigen (für August 2012), dass 44% der Aufstocker sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, 36 % einen Minijob ausüben und etwa 10% selbstständig arbeiten. Unter den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Aufstockern arbeiten mehr als die Hälfte (57,7%, Daten aus 2011) Vollzeit. Vor allem hier machen sich Niedriglöhne bemerkbar. Durch die ergänzende Zahlung von ALG II werden Niedriglöhne faktisch subventioniert. Das ALG II wirkt als Kombilohn. 

Prekäre Beschäftigungsverhältnisse

Manche Betriebe nutzen das aus, sie beschäftigen nur noch in Teilzeit, um flexibel zu sein und Kosten zu drücken. Es gibt Belegschaften, die sich allein durch unterschiedliche Arbeitsverträge ausdifferenzieren: Leiharbeit, Werkverträge, Stamm-Belegschaft - sie alle leisten dort dieselbe Arbeit. "Es gibt, z. B. in Supermärkten, die ‚Verräumer‘, Männer und Frauen, die andere T-Shirts als die Stammbelegschaft tragen. Sie gehören zu Unternehmen, die den Supermärkten die Arbeit des Einräumens der Waren verkaufen. Sie werden angefahren, füllen die Regale, werden zum nächsten Laden gefahren. In der Regel erhalten sie sehr viel weniger Lohn als die Festangestellten in den Supermärkten", berichtet die Betriebsseelsorgerin Ingrid Reidt, Leiterin der Regionalstelle für Arbeitnehmer/-innen und Betriebsseelsorge in Rüsselsheim.

Seit Jahren wird darüber diskutiert, jetzt arbeitet die Große Koalition mit Nachdruck an der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro. Dass die Lohnuntergrenze ab 2015 gelten wird, steht fest - zumindest im Koalitionsvertrag. Unklar aber ist, welche Ausnahmen der Gesetzgeber zulassen wird, um negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt möglichst zu verhindern. Doch auch ein verbindlicher Mindestlohn lässt sich - bislang jedenfalls - leicht umgehen, wie das Beispiel der Gebäudereiniger zeigt. Bundesweit ist diese Branche durch prekäre Beschäftigungsverhältnisse geprägt. Oft arbeiten die Reinigungskräfte nur zwei Stunden, meist am frühen Morgen in den großen Firmen oder Dienstleistungsunternehmen. Sie müssen dann mehrere Jobs bei unterschiedlichen Firmen annehmen. Der tariflich vereinbarte Stundenlohn wird dadurch umgangen, dass sie große Flächen reinigen müssen. Schaffen sie die nicht in der vorgegebenen Zeit von zwei Stunden, wird erwartet, dass sie länger arbeiten. Auf den Gehaltsabrechnungen erscheint diese Mehrarbeit dann nicht.

Im Bereich Gebäudereinigung ist der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund besonders hoch. Viele kennen ihre Rechte kaum oder trauen sich nicht, gegen illegale Bedingungen anzugehen.

Quellen: Wikipedia; "Was ist Arbeit wert?", in: Hirschberg (9/2013), Zeitschrift des Bundes Neudeutschland; Neunter Existenzminimumbericht der Bundesregierung; Statistisches Bundesamt, Wiesbaden; www.sozialpolitik-aktuell.de (Institut Arbeit und Qualifi kation - IAQ - der Universität Duisburg-Essen)



Berufe der Working Poor

30 % aller Working Poor sind an- und ungelernte Arbeiter. Auch sind Selbstständige ohne Beschäftigte sehr oft arm. Erwerbstätige, die nicht Vollzeit arbeiten, haben ein besonders hohes Armutsrisiko. Doch sind auch viele trotz Vollzeitarbeit arm.

Am häufigsten arm sind Personen aus folgenden Berufen:

Bei den Männern:  Bei den Frauen: 
Kraftfahrer
Verkäuferinnen
Lager-/Transportarbeiter
Putzfrauen
Maurer
Bürokräfte
Männer aus Sicherheitsberufen
Beschäftigte aus den sozialen Berufen,
so z. B. Altenpflegerinnen
Groß-/Einzelhandelskaufleute
Krankenschwestern
Hilfsarbeiter
Köchinnen
Beschäftigte aus Blech- und Installationsberufen
Restaurantfachfrauen
Tischler
Friseurinnen
Beschäftigte aus dem Metall- und Anlagenbau
Sekretärinnen
Kfz-Mechaniker
Kosmetikerinnen
Verkäufer
Groß- und Einzelhandelskauffrauen
Maler
 
Maschinisten
 
Köche
 




Weitere Beiträge zum Thema "Armut" finden Sie hier in unserem Themendossier.

Autor/in:

  • Markus Lahrmann
Zuletzt geändert am:
  • 11.02.2021
Quelle: caritas-nrw.de
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