Ist Glücksspielsucht als Krankheit anerkannt?
Ja, seit 2001 ist Glücksspielsucht als Krankheit anerkannt, und zwar als eigenständiges Krankheitsbild innerhalb der psychischen Störungen. Es handelt sich um ein andauerndes und wiederkehrendes fehlangepasstes Glücksspielverhalten, das in der internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10) als Impulskontrollstörung eingeordnet, aber als Abhängigkeitssyndrom operationalisiert wird.
Durch die Anerkennung als Krankheit besteht ein Behandlungsanspruch, Anspruch auf Nachsorge sowie die Möglichkeit, Leistungen zur beruflichen Rehabilitation in Anspruch zu nehmen. Die „Empfehlungen für die medizinische Rehabilitation bei Pathologischem Glücksspielen“ der Spitzenverbände der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bilden die Grundlage für die Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen.
Quelle:
Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger für die medizinische Rehabilitation bei pathologischem Glücksspielen
http://www.dhs.de/suchtstoffe-verhalten/gluecksspiel.html