Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Frankfurt
In großen Unternehmen ist das Mitspracherecht von Beschäftigten auf Unternehmensebene zwingend vorgeschrieben. Doch viele fürchten die Mitbestimmung und richten trotz bestehender Verpflichtung keinen mitbestimmten Aufsichtsrat ein. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Mitarbeitende in Aufsichtsgremien: im weltlichen Bereich klar geregelt'