Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln
Das Kündigungsschutzrecht befindet sich in stetem Wandel. Zwar sind die gesetzlichen Bestimmungen seit 1951 weitgehend unverändert, die Rechtsprechung setzt allerdings immer neue Akzente in der Bewertung. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Kündigung und Kündigungsschutz – rechtliche und tatsächliche Entwicklungen'