Die Bemessung der Regelleistung entfernt sich vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklung immer mehr von der vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Garantie einer menschenwürdigen Existenz. Die Caritas fordert schon seit geraumer Zeit, dass sich die Regelleistungen an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten orientieren müssen.
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