Geschäftsführer der St. Jakobus Hospiz gemeinnützige GmbH in Saarbrücken
Auch bei hoher Symptomlast haben schwer kranke Menschen das Recht, in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung in Frieden sterben zu können. Der Beitrag informiert über Sachstand und Entwicklungsperspektiven aufgrund der neuen Gesetzeslage. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Caritas, die Hospizidee und der Markt um Schwerstkranke'