Unternehmen müssen öffentlich machen, wie ihre Wertschöpfungsketten im Blick auf Menschenrechte und Umwelt aufgestellt sind. Hierzu müssen sie bestimmte Regularien einhalten. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Handlungsbedarf durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz'