Mehr Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist das Ziel der Änderungen im Sozialgesetzbuch. „Gewinner“ werden Familien sein, die ihre Rechte auf Leistungen zur Teilhabe im Hilfeplanverfahren einfordern und gegebenenfalls auch gerichtlich verfolgen.
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