Freiwillige im FSJ und BFD leisten praktische Hilfstätigkeiten in einer sozialen Einrichtung, der sogenannten Einsatzstelle. Dies können z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Jugendeinrichtungen, Krankenhäuser, Einrichtungen der Altenhilfe oder Kirchengemeinden sein.
Um Einsatzstelle zu werden, gibt es drei zentrale Voraussetzungen:
- Die Einrichtung muss in der Lage sein, eine kontinuierliche fachliche und persönliche Begleitung der Freiwilligen zu gewährleisten.
- Der Einsatz der Freiwilligen erfolgt arbeitsmarktneutral. Das heißt, dass die Freiwilligen unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten verrichten und keine hauptamtlichen (Fach-)Kräfte ersetzen.
- Die Einrichtung ist gemeinwohlorientiert. Ein Nachweis hierfür kann z.B. durch steuerrechtliche Vorschriften zu Gemeinnützigkeit erbracht werden.
Ihre Einrichtung will Einsatzstelle werden?
Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit einem unserer angeschlossenen Träger auf. Da unsere Träger für verschiedene Regionen bzw. Diözesen zuständig sind, wählen Sie in der Übersicht bitte den für ihre Einrichtung regional zuständigen Träger aus.
Die Träger beraten interessierte Einrichtungen zu allen relevanten Fragen sowie zu den Rahmenbedingungen (Kosten, Aufgaben, rechtliche Fragen, Seminarkonzepte etc.) und unterstützen Sie beim Anerkennungsverfahren.