Eine vertraglich vereinbarte Kreditrate kann nicht einseitig vom Schuldner reduziert werden. Allerdings wird in vielen Fällen der Kreditgeber kulanterweise einer Ratenreduzierung zustimmen, wenn dadurch eine dauerhafte Tragbarkeit der Rate gewährleistet ist oder gegebenenfalls auch eine vorübergehende Zahlungsschwäche überwunden werden kann. Der Schuldner sollte deshalb bei der Beantragung einer Ratenreduzierung dem Gläubiger die Notwendigkeit der Reduzierung darlegen.
Eine Bank wird nicht auf Zinsen verzichten, sondern allenfalls die Tilgungsanteile in der Rate reduzieren bzw. aussetzen. Hierbei verlängert sich zwangsläufig die Kreditlaufzeit.
Sollte die Rate überhaupt nicht gezahlt werden können, weil die existenziellen Ausgaben (Miete, Energie etc.) Vorrang vor Schuldendienst haben, dann kann auch eine Stundung der Raten beantragt werden. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die gestundeten Raten nachgeholt werden müssen.