Nein. Da die Kaution eine Sicherheit des Vermieters für eventuell aus dem Mietvertrag stammende Forderungen darstellt, kann diese in diesem Fall nicht eingezogen werden. Das gleiche gilt auch für Genossenschaftsanteile, die als Sicherheit für die eigene Mietwohnung dienen.
Sollte ein Mietvertrag allerdings im Laufe des Insolvenzverfahrens (nicht in der „Wohlverhaltensphase“!) gekündigt werden und gibt es keine Ansprüche des Vermieters, kann der Insolvenzverwalter die Kaution zur Masse ziehen.
Nach einer Kündigung des Mietvertrags ist eine Pfändung der Mietkaution auch außerhalb des Insolvenzverfahrens möglich, wenn der Vermieter keine eigenen Ansprüche mehr aus dem Mietvertrag geltend macht.