Themenbild zur Aktionswoche Schuldnerberatung.Quelle: AG SBV
"Kontoumwandlungen erfolgen verspätet, gesetzliche Freibeträge werden nicht rechtzeitig berücksichtigt, Guthaben bleiben blockiert. Das muss sich ändern", sagt Dr. Johanna Rautenberg, Referentin für Schuldnerberatung beim Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen.
Es brauche entschlossenes Handeln der Politik, um den Pfändungsschutz wirksam durchzusetzen, so Dr. Rautenberg. Damit stellt sie sich hinter eine Forderung der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). In ihrer Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2026 unter dem Motto "Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P‑Konto zum Problemkonto wird" macht sie auf anhaltende Missstände beim Pfändungsschutzkonto aufmerksam. Nach Angaben der AG SBV, der auch die Caritas angeschlossen ist, gibt es in Deutschland monatlich rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen.
"‚Wie komme ich an mein Geld? - diese Frage hören die Mitarbeitenden in der Schuldnerberatung regelmäßig", sagt Dr. Johanna Rautenberg. Wenn Banken gesetzliche Regelungen nicht korrekt umsetzen, könne das existenzielle Folgen haben: Mieten werden nicht bezahlt, Energieabschläge nicht abgebucht, der Lebensunterhalt ist nicht gesichert. "Das P‑Konto muss den Schutz bieten, den das Gesetz vorsieht."
Gesetze müssen gegen Kontopfändung schützen
Das Pfändungsschutzkonto schützt automatisch einen gesetzlich festgelegten monatlichen Freibetrag. Für Menschen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebenslagen können erhöhte Freibeträge gelten. In der Praxis frieren Banken jedoch bei einer Kontopfändung das Guthaben auf dem Girokonto zunächst ein. "Betroffene müssen dann aktiv die Umwandlung in ein P‑Konto beantragen. Ohne schnelle und korrekte Unterstützung durch Kreditinstitute, Schuldnerberatungsstellen oder Behörden steht zeitweise kein Geld für Miete, Energie, Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung", erläutert Dr. Johanna Rautenberg.
Der Gesetzgeber müsse den staatlichen Schutz des P‑Kontos als soziales Sicherungsinstrument endlich wirksam gewährleisten. Nötig seien klare Standards für Banken, barrierearm erreichbare Ansprechstellen, geschultes Personal sowie konsequente Sanktionen bei Rechtsverstößen. (as mit AG SBV)