Im Anschluss an den Beteiligungsprozess »Gemeinsam zum Ziel – wir gestalten die inklusive Kinder- und Jugendhilfe« wurde nun ein Referentenentwurf (20.08.2024) zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe – kurz: Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) – vorgelegt, mit dem insbesondere die Zusammenführung von Leistungen der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe unter einem Dach realisiert werden soll (Inklusive Lösung). Der Entwurf bildet die Grundlage dafür, wie das im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vorgesehene Drei-Stufenmodell nun auf der dritten Stufe
rechtlich umgesetzt werden kann.
Mit dem Inkrafttreten des KJSG 2021 wurden zunächst Änderungen zur Gestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und zur Vorbereitung der Inklusiven Lösung vorgenommen. Als ein zweiter Schritt wurde am 1. Januar 2024 die Funktion der »Verfahrenslots*innen« in der öffentlichen Jugendhilfe eingeführt. Der dritte Schritt sieht die Übernahme der vorrangigen Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe an alle jungen Menschen mit Behinderungen im Jahr 2028 vor. Im Koalitionsvertrag für die 20. Legisla-turperiode wurde vereinbart, die hierfür notwendige gesetzliche Ausgestaltung der dritten Stufe in dieser Legislaturperiode zu regeln – dem kommt der Gesetzgeber nun mit dem Entwurf des IKJHG nach.
Im diesem Rundschreiben fassen wir angesichts der uns erreichten Rückfragen bereits zu diesem Zeitpunkt den Diskussionsstand zusammen. Im Mittelpunkt stehen die zentralen Regelungsbereiche.