Ausbildungsstätten
Logopädinnen und Logopäden werden in Logopädie-Schulen ausgebildet. Die Praxis lernen sie in den Behandlungsräumen logopädischer Praxen oder in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, in denen Logopädinnen und Logopäden tätig sind.
Zulassung
- Mittlerer Bildungsabschluss oder
- Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss, wenn der Bewerber oder die Bewerberin eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat.
Auswahlverfahren
Die Aufnahme der Bewerber/innen erfolgt meist nach einem persönlichen Gespräch. Sie orientiert sich auch an den schulischen Leistungen in Naturwissenschaften. Weitere Auswahlkriterien können sein:
- die Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen oder
- Art und Umfang der praktischen Erfahrungen
Teilweise werden praktische und/oder mündliche Aufnahmeprüfungen durchgeführt. Bewerber/innen, die nicht sofort zugelassen werden, können sich auf eine Warteliste eintragen lassen.
Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz steigen, wenn vor Beginn der Ausbildung eine praktische Tätigkeit im medizinischen, sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich ausgeübt wurde.
Außerdem erforderlich:
- ärztliches Attest
- Ton-, Sprach- und Hörtest
- Hals-Nasen-Ohren-Test
- polizeiliches Führungszeugnis
Diese dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Inhalte
Die Ausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht sowie fachpraktische Abschnitte mit diesen Inhalten:
- Logopädie
- Psychologie und klinische Psychologie
- Phoniatrie
- Anatomie
- Stimmbildung
- Sprecherziehung
Dauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Der theoretische und praktische Unterricht an der Berufsfachschule umfasst etwa 1.740 Stunden, die praktische Ausbildung 2.100 Stunden.
Verkürzung der Ausbildungszeit
Die Ausbildung kann auf Antrag gekürzt werden, wenn eine vergleichbare gleichwertige Ausbildung bereits erfolgreich absolviert wurde. Angerechnet werden bis zu zwei Drittel der Gesamtstunden der Ausbildung.
Prüfungen und Abschluss
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Sie umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. Wer die Prüfung besteht, ist staatlich anerkannte Altenpflegerin oder staatlich anerkannter Altenpfleger.
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Diese umfasst
- einen schriftlichen,
- einen praktischen und
- einen mündlichen Teil.
Wer die Prüfung bestanden hat, ist Logopädin oder Logopäde.