Ausbildungsstätten
Die Weiterbildung als Heilerziehungspfleger/in findet in Fachschulen und Berufskollegs statt.
Die Theorie wird ergänzt durch Praktika. Einige Schulen bieten die Möglichkeit, Teile der praktischen Ausbildung im Ausland zu absolvieren.
Zulassung
- Benötigt wird der Abshluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Dauer (zum Beispiel als Sozialassistent/in)
- sowie eine mindestens einjährige Berufstätigkeit (diese kann auch während der Ausbildung abgeleistet werden) und
- das Abschlusszeugnis der Berufsschule
oder
- der Abschluss der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und
- eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren. Hierauf kann der Besuch der Berufsfachschule angerechnet werden.
Darüber hinaus ist ein ärztliches Attest erforderlich. Einige Schulen verlangen zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Erste-Hilfe-Kurs. Bei konfessionell gebundenen Aus- oder Weiterbildungsstätten muss die entsprechende Konfessionszugehörigkeit nachgewiesen werden.
Wer sich für den berufsbegleitenden Teilzeit-Bildungsgang entscheidet, braucht eine Anstellung.
Inhalte
Die praktischen Ausbildungsinhalte orientieren sich an den oben genannten Aufgaben und Tätigkeitsfeldern.
Zum fachrichtungsübergreifenden Unterricht zählen diese Fächer:
- Deutsch
- Sozialkunde
- Mathematik
Im fachrichtungsbezogenen Unterricht werden diese Inhalte gelehrt:
- Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
- Menschen mit Behinderungen begleiten und pflegen
- Lebenswelt von Menschen mit Behinderungen strukturieren und gestalten
- Prozesse der Bewegung, Gestaltung und Darstellung weiterentwickeln und Medien anwenden
- Heilerziehungspflegerische Prozesse
- planen,
- durchführen,
- dokumentieren und
- evaluieren
- Heilerziehungspflegerische Arbeit
- organisieren,
- koordinieren,
- reflektieren sowie
- Qualität sichern
Dauer
Die Aus- oder Weiterbildung dauert
- in Vollzeit zwei bis drei Jahre,
- in Teilzeit drei bis viereinhalb Jahre.
Verkürzung der Aus- oder Weiterbildungszeit
Eine Aufnahme in das 2. Ausbildungsjahr ist möglich für:
- Bewerber/innen, die bereits eine Fachschule desselben Fachbereichs (mit anderer Fachrichtung) oder
- eine Fachschule derselben Fachrichtung (mit anderem Schwerpunkt oder einer verwandten Fachrichtung) erfolgreich besucht haben,
- Bewerber/innen, die Studienzeiten an einer Hochschule nachweisen können und
- Bewerber/innen, die bereits die Meisterprüfung erfolgreich bestanden haben.
Wer eine Fachhochschulreife hat, kann eine Verkürzung von bis zu sechs Monaten beantragen.
Das einjährige Berufspraktikum zur staatlichen Anerkennung kann auf bis zu sechs Monate verkürzt werden, wenn
- die Schülerin oder der Schüler vor der Ausbildung bereits heil-, sozialpädagogisch oder pflegerisch tätig war, soweit diese Tätigkeit die als Aufnahmevoraussetzung geforderte Mindestzeit übersteig.
Prüfungen und Abschluss
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Diese umfasst
- einen schriftlichen,
- einen praktischen und eventuell
- einen mündlichen Teil.
Die Abschlussbezeichnungen lauten (je nach Bundesland):
Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger, staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin
Heilerziehungspflegerin, Heilerziehungspfleger
Staatlich anerkannte Heilerzieherin, staatlich anerkannter Heilerzieher