Die Weiterbildung zur Heilpädagogin, zum Heilpädagogen besteht aus theoretischem Unterricht und aus praktischen Übungen. Sie findet in Vollzeit- oder Teilzeit statt.
Ausbildungsstätten
Die Weiterbildungslehrgänge finden in Fachschulen, Fachakademien und Berufskollegs statt.
Neben der Theorie (Psychologie, Diagnostik, Pädagogik, Methodik und Didaktik, …) werden dort praktische Inhalten in diesen Bereichen vermittelt:
- Bewegungstherapie und Sport
- Werken
- Musik
- Kunstgestaltung
Praktika, Hospitationen und Exkursionen finden in Wohnheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und in anderen stationären und ambulanten heilpädagogischen Einrichtungen statt.
Zulassung
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Erzieher/in oder Heilerziehungspfleger/in oder
- eine im jeweiligen Bundesland als gleichwertig anerkannte sozialpädagogische oder sozialpflegerische Ausbildung oder
- eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren (inklusive Berufsfachschule) und
mindestens eine ein- bis dreijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in sozial-, sonder- oder heilpädagogischen Einrichtungen.
Vor Ausbildungsbeginn ist ein ärztliches Attest erforderlich, teilweise auch ein amtliches Führungszeugnis.
Bewerber/innen für die Teilzeit-Bildungsgänge müssen nachweisen, dass sie zu mindestens 50 Prozent in einer heilpädagogischen Einrichtung angestellt sind.
Inhalte
Im fachrichtungsbezogenen Unterricht werden unter anderem diese Inhalte gelehrt:
- Allgemeine Heilpädagogik
- Bewegungserziehung
- Mototherapie
- Didaktik und Methodik der heilpädagogischen Praxis
- Kunst- und Werkerziehung, Kunsttherapie
- Musikerziehung
- Musiktherapie
- Soziologie
- Spielerziehung
- Spieltherapie
Im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich beispielsweise:
- Medizin
- Psychiatrie
- Psychologie
- Recht
- Sozialmanagement
Dauer
Die Weiterbildung dauert im
Vollzeitunterricht eineinhalb bis drei Jahre
Teilzeitunterricht zwei bis vier Jahre
Verkürzung der Weiterbildungszeit
Wer die Weiterbildung an der Fachschule absolviert, an der er bereits einen anderen Abschluss erworben hat, kann unter Umständen eine Verkürzung erhalten. In einigen Bundesländern kann die Weiterbildung bis zu einem halben Jahr in der Vollzeitform oder bis zu einem Jahr in der Teilzeitform verkürzt werden, wenn eine Hochschulreife oder Fachhochschulreife vorliegt.
Prüfungen und Abschluss
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Diese umfasst einen
- schriftlichen,
- praktischen und eventuell einen
- mündlichen Teil.
Teilweise muss auch eine Facharbeit erstellt werden. Wer die Prüfung bestanden hat, ist staatlich anerkannte Heilpädagogin oder staatlich anerkannter Heilpädagoge.