Der im Arbeitslosengeld II veranschlagte Anteil für Strom und die Mehrbedarfe für die Warmwasserbereitung sind zu niedrig. Eine aktuelle Caritas-Studie zeigt, dass der Stromanteil im Regelbedarf eines alleinstehenden Erwachsenen um 20 Prozent (7,26 Euro) im Monat erhöht werden muss. Auch bei Paaren und kleinen Kindern muss es mehr werden.
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