Ausbildungsstätten
Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen oder Masseure und medizinische Bademeister werden in der Fachschule und im Krankenhaus oder an anderen medizinischen Einrichtungen ausgebildet.
Zulassung
- Hauptschul- oder
- gleichwertiger Abschluss oder
- abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer.
Außerdem ist ein ärztliches Attest erforderlich, das nicht älter als drei Monate sein darf.
Manche Schulen erwarten
- ein orthopädisches Gesundheitszeugnis,
- eine Tuberkulose-Untersuchung oder
- einen Allergietest,
- den Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses oder
- ein polizeiliches Führungszeugnis.
Manche Bildungseinrichtungen wünschen ein Praktikum vor Beginn der Ausbildung.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Bewerber/innen erfolgt meist nach einem persönlichen Gespräch und orientiert sich an den schulischen Leistungen in den naturwissenschaftlichen Fächern. Teilweise werden auch Eignungstests oder eine praktische Aufnahmeprüfung eingesetzt. Wer nicht sofort einen Ausbildungsplatz bekommt, kann sich auf eine Warteliste setzen lassen.
Inhalte
Die Ausbildung zur Masseurin und medizinischen Bademeisterin oder zum Masseur und medizinischen Bademeister umfasst theoretischen und praktischen Unterricht sowie eine praktische Ausbildung.
Die praktischen Ausbildungsinhalte orientieren sich an den oben genannten Aufgaben.
Schwerpunkte im theoretischen und praktischen Unterricht der Berufsfachschule sind:
- spezielle Krankheitslehre
- Anatomie
- klassische und spezielle Massagetechniken
- Elektro-, Licht- und Strahlentherapie
- Hydrotherapie
- Balneotherapie
- Thermo- und Inhalationstherapie
- physikalisch-therapeutische Befundtechniken
Dauer
Die Ausbildung dauert in Vollzeit zweieinhalb, in Teilzeit entsprechend länger. Der theoretische und praktische Unterricht an der Berufsfachschule umfasst etwa 2.100 Stunden, die praktische Ausbildung rund 800 Stunden.
Verkürzung der Ausbildungszeit
Wer bereits Massage-Erfahrung hat, kann eine Verkürzung von bis zu einem halben Jahr beantragen.
Prüfungen und Abschluss
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Diese umfasst einen schriftlichen, einen praktischen und einen mündlichen Teil. Wer die Prüfung bestanden hat, darf sich „Masseurin und medizinische Bademeisterin“ oder „Masseur und medizinischer Bademeister“ nennen.