Als
falschen Weg bezeichnet der Deutsche Caritasverband (DCV) die geplante
Absenkung der stationären Leistungssätze in den Pflegestufen I und II. Die
damit verbundenen Einschnitte beträfen vor allem Menschen mit Demenzerkrankungen
und erhöhten die Zahl der Pflegebedürftigen, die von Sozialhilfe abhängig
würden.
Die Absicht der Bundesregierung, die ambulante Pflege gegenüber der stationären
Pflege zu stärken, sei grundsätzlich zu begrüßen. Eine Stärkung des ambulanten
Sektors könne aber nur durch eine nachhaltige Entlastung pflegender Angehöriger
erreicht werden. Dies erfordere eine bessere finanzielle Ausstattung der Tages-
und Kurzzeitpflege. Generell müsse eine bessere Vernetzung von ambulanten, teilstationären
und stationären Versorgungsformen vorangetrieben werden.
Im Zusammenhang mit der wachsenden Zahl an Demenz erkrankter Menschen fordert
der DCV eine Erweiterung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit. So sei die
Absicht der Bundesregierung, die Situation von Menschen mit eingeschränkter
Alltagskompetenz verbessern zu wollen, ausdrücklich zu begrüßen. Dies gelinge
aber nur, wenn der Bedarf in den Bereichen psycho-soziale Betreuung,
Begleitung, Anleitung und Kommunikation bei diesem Krankheitsbild zeitlich und finanziell
angemessen berücksichtigt würde.
Der Deutsche Caritasverband kritisiert, dass die Bundesregierung bei ihren
Überlegungen keine Vorschläge zu einer nachhaltigen Stärkung der Einnahmeseite
machen würde, die die künftige Finanzierung der Leistungen der Pflegeversicherung
sicherstelle. Der katholische Wohlfahrtsverband schlägt vor, die
Beitragsbemessungsgrenze anzuheben und alle Einkommensarten, wie z.B.
Zinseinkünfte aus Vermietungen oder Kapitalvermögen, in die Beitragsbemessung einzubeziehen.
Die Stellungnahme des DCV „Reformbedarf in der Pflege“ findet sich unter
http://www.caritas.de/2340.asp
Kontakt: Deutscher Caritasverband
Dr. Elisabeth Fix, Tel.: 07 61 / 200 674
E-Mail:
elisabeth.fix@caritas.de