Wer eine Eidesstattliche Versicherung abgibt, muss wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über seinen Vermögenssituation machen. Diese in der Umgansgsprache als Offenbarungseid bezeichnete Versicherung gibt dem Gläubiger (der Institution oder Person, der man Geld schuldet) Auskunft über die konkrete Einkommens- oder Vermögenslage des Schuldners. Der Gläubiger erfährt auf diese Weise, wo er zum Beispiel im Rahmen einer Zwangsvollstreckung (die der Gerichtsvollzieher ausführt) Geld pfänden ("beschlagnahmen") kann. Eine Eidesstattliche Versicherung beantragt der Gläubiger beispielsweise, wenn der Schuldner den Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnung gelassen hat oder die Pfändung erfolglos war. Die Eidesstattliche Versicherung wird dem Gerichtsvollzieher gegenüber abgegeben.
Verwandte Einträge
Mehr dazu auf caritas.de:
Wann kann eine Eidesstattliche Versicherung beantragt werden?
Mehr
Welchen Zweck hat eine Eidesstattliche Versicherung?
Mehr
Welche Daten werden von der SCHUFA erfasst?
Mehr
Wie wird die Eidesstattliche Versicherung abgenommen?
Mehr
Mehr dazu auf anderen Internet-Seiten:
Internetauftritt Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
Umfassende Informationen zum Thema Schulden
Mehr