Die Pfändungsfreigrenze ist ein bestimmter Anteil des monatlichen Einkommens, der auch bei Lohnpfändungen nicht beschlagnahmt werden darf. Dieser Betrag muss Schuldnern aus ihrem monatlichen Lohneinkommen oder ihren Sozialleistungen bleiben. Die Pfändungsgrenze wird vom Bundesjustizministerium regelmäßig neu festgelegt.
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